Gemeinnützigkeit

Wir sind wegen Förderung der Volksbildung und Förderung kultureller Zwecke nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Coburg, StNr. 212/111/01757, vom 07. September 2019 für die Jahre 2017 bis 2019 nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftsgesetzes von der Körperschaftsteuer befreit und nach § e Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil wir ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dienen.

Was bedeutet die Gemeinnützigkeit
Ein Verein dient gemeinnützigen Zwecken, wenn seine Tätigkeit nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Mit der Gemeinnützigkeit sind für unseren Verein Steuervergünstigungen bei allen wichtigen Steuerarten verbunden, die Mittels unseres Vereins dürfen aber nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden, wobei dies auch grundsätzlich unmittelbar (d.h. in eigenem Namen) und zeitnah (d.h. keine größeren Summen dürfen angespart werden) geschehen muss. Der Gesetzgeber hat aber auch für Mitglieder und Sponsoren einen beachtlichen steuerlichen Anreiz zur Finanzierung gemeinnütziger Vereine geschaffen, indem alle Spenden und (bei uns auch) alle Mitgliedsbeiträge steuerlich absetzbar sind.

Spenden
Spenden, die Sie dem Verein TECnet Obermain e.V. zukommen lassen, können Sie im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung steuerlich absetzen. Bis zu einer Höhe von 100 Euro genügt für das Finanzamt die Vorlage Ihres Kontoauszugs in Verbindung mit einer kurzen Bestätigung unseres Vereins, dass wir als gemeinnützig anerkannt sind. Diese erhalten Sie gerne auf Anforderung. Falls Sie Spenden möchten, teilen wir Ihnen gerne unsere Bankverbindung mit oder buchen Ihre Spenden von Ihrem Konto ab.

Mitgliedsbeiträge
Auch die Mitgliedsbeiträge, die Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft im TECnet Obermain e.V. leisten, können Sie im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Beträgt Ihr Jahresbeitrag nicht mehr als 100 Euro, ist es ausreichend, wenn Sie im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung Ihren Kontoauszug mit der Abbuchung beifügen. Grundlage für die Abzugsfähigkeit der Mitgliedsbeiträge ist die Verfolgung der Förderung kultureller Zwecke und die Förderung der Volkbildung (Abschnitt A, Nr. 3 und 4 im Verzeichnis der Zwecke, die allgemein als besonders förderungswürdig im Sinne des §10 b Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes anerkannt sind).

Kontakt

TECnet Obermain e.V.

Kontakt:
Jürgen Bergmann
Prelles 1, 96224 Burgkunstadt
Tel.09572 / 382759

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Anfahrt

TECnet Club

Matthäus Kraus Str.8
96215 Lichtenfels


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